Bis zu 200 Abweisungen von Frauen mit Kindern im Jahr?
Bis zu 200 Abweisungen von Frauen mit Kindern im Jahr?
Zwischen
Bedarf und Ist-Zustand
Eine
Bestandsaufnahme von Andreas Klamm
Schifferstadt / Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis. Die Initiative
Inklusives Frauenhaus Schifferstadt hat mehrere ernste Hintergründe. Der Schutz
von Frauen vor Gewalt ist ein sehr wichtiges Anliegen auf gesamtgesellschaftlicher
Ebene betrachtet. Es geht um bindendes Recht unter Berufung auf die unteilbaren
Menschenrechte, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte (ICCPR), der UN-Resolution 53/144 und der Istanbul Konvention, genauer Übereinkommen
des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt, niedergelegt sind. Das Defizit im Rhein-Pfalz-Kreis mit 0
Plätzen für Schutz-suchende Frauen, die einen Anspruch auf 16 Plätze bei rund
156.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben, gilt es zeitnah und so schnell wie
möglich
auszugleichen.
Artikel 23:
Schutzunterkünfte
Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder
sonstigen Maßnahmen, um die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen
Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern,
insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu
stellen und aktiv auf Opfer zuzugehen.
1. Die Situation in Ludwigshafen am Rhein
In Ludwigshafen gibt es zwei Einrichtungen: das Frauenhaus des Vereins Frauenhaus Ludwigshafen e. V. und Frauenhaus Stube e. V. Frauenhausstube. Zudem engagieren sich Frauen im Verein Wildwasser und Notruf Ludwigshafen e. V. (https://frauenhaus-ludwigshafen.de/traegerverein, https://frauenhaus-ludwigshafen.de, https://www.wildwasser-ludwigshafen.de/index.php) und im Verein SOLWODI Rheinland-Pfalz e.V. (https://www.solwodi.de/seite/353249/ludwigshafen.html) Der Verein SOLWODI setzt sich für die Rechte von Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund in Deutschland ein, die Not und Gewalt erfahren haben.
- Auslastung: Das Frauenhaus ist nahezu durchgehend zu 100 % ausgelastet. In den Jahresberichten wird
regelmäßig betont, dass Anfragen fast täglich abgelehnt werden müssen.
- Abweisungen: Im Durchschnitt mussten in den letzten Jahren in
Ludwigshafen jährlich zwischen 150 und 200 Frauen
(oft mit Kindern) abgewiesen werden, weil kein Platz frei war.
- Herkunft: Ein erheblicher Teil der Anfragenden stammt
nicht aus der Stadt Ludwigshafen selbst, sondern aus dem Umland,
insbesondere dem Rhein-Pfalz-Kreis, da dieser
über kein eigenes Frauenhaus verfügt.
2. Die Situation in Speyer am Rhein
Das Frauenhaus in Speyer wird vom Verein
„Frauenhaus Speyer e.V.“ getragen.
- Kapazität: Die Einrichtung verfügt über eine begrenzte
Anzahl an Plätzen (ca. 8 Plätze für Frauen plus Kinder).
- Statistik: Laut landesweiten Erhebungen für Rheinland-Pfalz
liegt die Auslastungsquote in Speyer ebenfalls bei fast 95–100 %.
- Problematik: Da Speyer eine kleinere Einrichtung ist, führt
bereits eine belegte Wohnung zu einem Aufnahmestopp für weitere
Hilfesuchende.
3. Anzahl abgewiesener Frauen aus dem
Rhein-Pfalz-Kreis
Hier liegt der Kern des Problems, dass es kein Frauenhaus im Rhein-Pfalz-Kreis gibt. Mit rund 156.000 Einwohnerinnen und Einwohnern steht auf der Grundlage der Istanbul Konvention Schutz-suchenden Frauen eine Anzahl von 16 Frauenhaus-Plätzen zu. Da der Rhein-Pfalz-Kreis der einwohnerstärkste Landkreis in Rheinland-Pfalz ist, aber kein eigenes Frauenhaus besitzt, müssen betroffene Frauen auf Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal oder Neustadt ausweichen. Daher sprechen viele gute Gründe für die Realisierung und Umsetzung eines Inklusiven Frauenhaus in Schifferstadt, damit Frauen und Kinder im Rhein-Pfalz-Kreis und Schifferstadt würdig, sicher und gut versorgt werden können.
Istanbul-Konvention: Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, pro 10.000 Einwohner einen Familienplatz (Frau + Kinder) bereitzustellen. Für den Rhein-Pfalz-Kreis allein müssten rechnerisch ca. 16 Plätze zur Verfügung stehen. Aktuell stehen 0 Plätze im Kreisgebiet zur Verfügung.
Die massiven Abweisungszahlen in
Ludwigshafen und Speyer belegen, dass die städtischen Kapazitäten den Bedarf
des bevölkerungsreichen Landkreises nicht auffangen
können. Ein Frauenhaus in Schifferstadt würde nicht nur den Kreis entlasten,
sondern auch die prekäre Lage in Ludwigshafen und Speyer entschärfen.
Die
„Dunkelziffer“ der Abweisungen: Landesweit (RLP) konnten im Jahr 2022 laut
Frauenministerium ca. 1.000 bis 1.200 Frauen nicht unmittelbar aufgenommen
werden.
Hochrechnung für den Kreis: Basierend auf der Einwohnerzahl des Rhein-Pfalz-Kreises (ca. 156.000) und den Fallzahlen der polizeilichen Kriminalstatistik zu „Häuslicher Gewalt“, ist davon auszugehen, dass jährlich mehrere Dutzend bis zu 100 Frauen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis in den umliegenden Städten abgewiesen werden oder aufgrund der Überfüllung gar nicht erst vermittelt werden können.
Partnerschaftsgewalt im Polizeipräsidiums Rheinpfalz
Laut
Statistik der Polizei (ots) befinden sich die Zahlen für die Delikte der
Partnerschaftsgewalt auf gleichbleibenden Niveau.
Für das
Jahr 2024 wurden insgesamt 2.449 Taten registriert, wird in dem Bericht
mitgeteilt. Den überwiegenden Großteil machen, mit 1.674 Fällen,
Körperverletzungsdelikte aus. Im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden
in den Dienststellen Koordinatoren für häusliche Gewalt eingesetzt, die mit der
Bearbeitung dieser Delikte beauftragt sind und als feste Ansprechperson für
betroffene Frauen und externe Stellen fungieren. Es besteht ein bewährtes
Netzwerk zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz,
Frauenunterstützungseinrichtungen sowie u. a. den Interventions- und
Fachberatungsstellen sowie weiteren präventiven Gremien und
Kooperationspartnern. Dieses Netzwerk hat sich bewährt, um Straftaten
konsequent zu verfolgen und Opfern von häuslicher Gewalt effektiven Schutz
gewähren zu können. Der Polizei kommt im Umgang mit häuslicher Gewalt als
ständig erreichbare und schnell verfügbare Organisation eine entscheidende
Rolle zu.
Die Polizei
rät deshalb betroffenen Frauen: Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie von
Gewalt betroffen sind oder Ihnen Gewalt angedroht wird! In akuten
Bedrohungssituationen wählen Sie die Notrufnummer 110. Weitere Informationen
hierzu finden Sie auch im Internet zur Opferhilfe bei Gewalttaten unter
https://s.rlp.de/S7lLb, beim Weißen Ring unter
https://weisser-ring.de/haeuslichegewalt, beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
unter 116 016 bzw. https://www.hilfetelefon.de/ oder auf der Internetseite des
Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration unter
www.gewalt.rlp.de.
Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Im Bereich der Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung ist im Vergleich zum Vorjahr 2023 (1.467 Fälle) ein
Rückgang von 4,5% (1.401; -66) festzustellen. 86,9% aller Fälle konnten
aufgeklärt werden. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist hierbei
ebenfalls ein Rückgang feststellbar (2023: 175; 2024: 154). Die Zahl der
Vergewaltigungen ist von 160 auf 149 Fälle gesunken (-6,9%). Die Verbreitung,
der Erwerb, der Besitz und die Herstellung kinderpornographischer Inhalte
(Erzeugnisse) verzeichnete im Berichtszeitraum einen leichten Rückgang von 571
auf 522 Fälle. Vermögens- und Fälschungsdelikte: Im Jahr 2024 wurde im Bereich
der Vermögens- und Fälschungsdelikte ein Rückgang auf 9.573 Fälle registriert
(2023: 11.467; -16,5%), damit liegen die Zahlen unter dem Durchschnitt der
letzten 5 Jahre. Sie bilden einen Anteil in Höhe von 16 % (-1,9 %) am
Gesamtaufkommen der Straftaten. Die Betrugsfälle nehmen mit 7.318 Taten nach
wie vor den größten Anteil der Vermögensdelikte ein (77,4%). Im Bereich des
Warenbetrugs ist ein Rückgang um 66% von 2.118 (2023) auf 721 Fälle zu
verzeichnen.
Hintergrund-Informationen:
Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2024
Ministerium
des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, Leitfaden Gewalt in engen sozialen
Beziehungen und Stalking,
https://mffki.rlp.de/fileadmin/07/Dokumente/Themen/Frauen/Downloads/Polizei/Leitfaden_GesB_ISIM.pdf



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