Machbarkeitsstudie Frauenhaus Schifferstadt

 

Diese Machbarkeitsstudie entwirft einen Rahmen für den Neubau eines Frauenhauses im Rhein-Pfalz-Kreis (Standort Schifferstadt). Sie berücksichtigt die besonderen Anforderungen an Barrierefreiheit (DIN 18040-2 R) und die Integration von Assistenzhunden, was bundesweit ein innovatives Pilotprojekt darstellen könnte.

Machbarkeitsstudie: Neubau Frauenhaus Schifferstadt

Projekt-ID: FH-RPK-2026

Kapazität: 16 Plätze (davon 3 spezialisierte Inklusionsplätze)

1. Bedarfsanalyse und Zielsetzung

Der Bedarf an Frauenhausplätzen im Rhein-Pfalz-Kreis übersteigt regelmäßig das Angebot. Gemäß der Istanbul-Konvention ist pro 10.000 Einwohner ein Platz vorzuhalten.

·        Zielgruppe: Frauen in Gewaltsituationen, mit Fokus auf zusätzliche Mobilitätseinschränkungen.

·        Besonderheit: Die Aufnahme von Frauen mit Rollstuhl und Assistenzhunden schließt eine kritische Versorgungslücke, da viele herkömmliche Häuser hierfür nicht ausgestattet sind.

2. Standortfaktoren (Schifferstadt)

Schifferstadt bietet als zweitgrößte Kommune im Kreis ideale Voraussetzungen:

·        Infrastruktur: Hervorragende Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn-Knotenpunkt), was für die Autonomie der Bewohnerinnen (Arbeit, Behörden) essenziell ist.

·        Diskretion: Möglichkeit zur Ansiedlung in einem Mischgebiet, das Anonymität gewährleistet, aber dennoch zentral genug für schnelle Polizeieinsatzzeiten liegt.

·        Nahversorgung: Erreichbarkeit von Ärzten, Schulen und Kitas in unmittelbarer Nähe.

3. Raumprogramm und spezialisierte Ausstattung

Für 16 Frauen (plus Kinder) und die spezifischen Anforderungen ergibt sich folgendes Flächenprofil:

Bereich

Spezifikation

Besonderheiten

3 Inklusions-Apartments

Barrierefrei nach DIN 18040-2 R

Unterfahrbare Küchen, rollstuhlgerechte Sanitärzellen, verbreiterte Türen.

Assistenzhunde-Zone

Integriert in Inklusions-Plätze

Pflegeleichte, kratzfeste Bodenbeläge; kleiner, gesicherter Außenbereich für Auslauf; Waschstation für Hunde.

13 Standard-Zimmer

Teilweise kombinierbar

Flexibilität für Frauen mit mehreren Kindern.

Gemeinschaftsbereiche

Großküche & Wohnraum

Barrierefreie Begegnungsflächen.

Beratungstrakt

Psychosoziale Betreuung

Getrennter Zugang für externes Personal, schallisolierte Räume.

Kinderschutzbereich

Spiel- und Hausaufgabenraum

Pädagogisch gestaltete Flächen.

4. Sicherheitskonzept

Ein Frauenhaus erfordert ein duales Sicherheitskonzept:

1.     Baulicher Schutz: Sicherheitsverglasung (P4A), elektronisches Schließsystem mit Protokollierung, Kameraüberwachung des Eingangsbereichs.

2.     Anonymität: Das Gebäude darf von außen nicht als Frauenhaus erkennbar sein (Neutrales Fassadendesign).

3.     Personenschutz: Direktschaltung zur Polizeiinspektion Schifferstadt.

5. Finanzierung und Förderung

Ein solches Projekt ist eine Investition in die soziale Infrastruktur des Kreises.

·        Fördergeber: Land Rheinland-Pfalz (MFFKI), Investitions- und Strukturbank (ISB), Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“.

·        Trägerschaft: Kooperation zwischen dem Rhein-Pfalz-Kreis und einem erfahrenen freien Träger (z. B. AWO, Caritas oder ein spezialisierter Verein).

·        Betriebskosten: Deckung über Tagessätze (gemäß SGB II/XII) und Zuschüsse des Landkreises.

6. Realisierungsplan (Meilensteine)

·        Phase 1 (Q2 2026): Grundstücksakquise und politische Beschlussfassung im Kreistag.

·        Phase 2 (Q4 2026): Architektenwettbewerb mit Fokus auf Inklusionsarchitektur.

·        Phase 3 (2027): Bauphase unter Einbeziehung des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

·        Phase 4 (2028): Inbetriebnahme und Personalschulung (Umgang mit Traumata und Assistenzhunden).

Fazit

Der Neubau in Schifferstadt ist technisch machbar und politisch hochrelevant. Die Kombination aus 16 Plätzen und der spezialisierten Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrerinnen mit Hunden würde den Rhein-Pfalz-Kreis zu einem Vorreiter in der inklusiven Gewaltprävention machen.

Ein Frauenhaus Schifferstadt wäre mit besonderer Berücksichtigung von Inklusion und der Erfüllung internationaler Abkommen (Istanbul-Konvention) für den Rhein-Pfalz-Kreis ein aufwertendes Signal mit bundesweiter Vorreiterrolle und Beispielrolle.

 

Kontakt für Rückfragen:

Andreas Klamm

Mitglied des Kreistags Rhein-Pfalz-Kreis

Initiator Frauenhaus Schifferstadt

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen

Tel. 0621 5867 8054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Web-Seite: www.andreasklamm.de/frauenhausschifferstadt




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