Öffentliche Proklamation Initiative Inklusives Frauenhaus Schifferstadt

 



Öffentliche Proklamation

Für das Recht auf Schutz, Sicherheit und Gleichberechtigung im Rhein-Pfalz-Kreis

Initiative Inklusives Frauenhaus Schifferstadt

 

Präambel

Angesichts der fortbestehenden Schutzlücke im Rhein-Pfalz-Kreis – dem einzigen Landkreis in Rheinland-Pfalz ohne eigenes Frauenhaus – und unter Berufung auf die unteilbaren Menschenrechte, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und der UN-Resolution 53/144 niedergelegt sind, erklären wir:

I. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Wir mahnen die Einhaltung von Artikel 6 (Recht auf Leben) und Artikel 7 (Verbot von Folter oder grausamer, unmenschlicher Behandlung) des ICCPR an.

Gewalt gegen Frauen und Kinder im häuslichen Raum ist eine Form der grausamen und unmenschlichen Behandlung.

Der Staat ist verpflichtet, Schutzstrukturen wie ein Frauenhaus vorzuhalten, um das Recht auf Leben und die physische Integrität der Betroffenen aktiv zu gewährleisten.

II. Sicherheit der Person und Schutz vor Willkür

Nach Artikel 9 ICCPR hat jeder Mensch das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person.

Ein Leben in ständiger Bedrohung durch häusliche Gewalt widerspricht diesem Recht fundamental.

Die Initiative für ein Frauenhaus in Schifferstadt fordert die Einlösung dieses Versprechens für die ca. 156.000 Bürgerinnen und Bürger des Kreises durch die Bereitstellung von 16 bedarfsgerechten Schutzplätzen.

 

III. Absolute Gleichstellung der Geschlechter

Unter direkter Bezugnahme auf Artikel 3 ICCPR (Gleichberechtigung von Männern und Frauen) und Artikel 26 ICCPR (Gleichheit vor dem Gesetz und Schutz vor Diskriminierung) stellen wir fest:

Echte Gleichstellung ist nicht erreichbar, solange Frauen aufgrund ihres Geschlechts Opfer von Gewalt werden und keine adäquaten Zufluchtsorte finden.

Die Weigerung oder Verzögerung beim Bau eines Frauenhauses stellt eine De-facto-Benachteiligung dar, die den völkerrechtlichen Diskriminierungsverboten widerspricht.

IV. Anerkennung der Menschenrechtsverteidiger (UN Res. 53/144)

Die UN-Resolution 53/144 legitimiert das Engagement der über 345 Bürgerinnen und Bürger sowie der politischen Akteure in Schifferstadt.

Recht auf Partizipation: Gemäß der Resolution haben Bürger das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen den Schutz der Menschenrechte zu fördern.

Schutz der Initiative: Wir fordern die Stadt, den Kreis und das Land auf, das Engagement für ein inklusives Frauenhaus als notwendige Arbeit von Menschenrechtsverteidigern anzuerkennen und diese vor politischer oder gesellschaftlicher Diskreditierung zu schützen.

V. Forderung nach Inklusion und Barrierefreiheit

In Verbindung mit den Gleichstellungsgrundsätzen des ICCPR fordern wir für das Projekt in Schifferstadt:

Barrierefreie Teilhabe: Die Errichtung von spezialisierten Inklusions-Apartments (DIN 18040-2 R), damit auch Frauen mit Behinderungen ihr Recht aus Artikel 26 ICCPR ohne Hürden wahrnehmen können.

Assistenzhunde: Den Schutz der Würde und Sicherheit auch für jene Frauen, die auf Assistenztiere angewiesen sind.

 

Schlussfolgerung

Die Realisierung des inklusiven Frauenhauses in Schifferstadt mit einer veranschlagten Investitionssumme von ca. 5,24 Millionen Euro ist keine freiwillige Leistung, sondern die Erfüllung völkerrechtlicher Verträge (ICCPR, Istanbul-Konvention) und moralischer Pflichten (UN Res. 53/144).

Wir rufen die Entscheidungsträger im Stadtrat, im Kreistag und im Landtag Rheinland-Pfalz auf, die Haushaltsplanungen 2026/2027 2028/2029 und in den Folgejahren so zu gestalten, dass dieses Leuchtturm-Projekt für die Menschenwürde zeitnah und unverzüglich umgesetzt wird.

Gezeichnet:

Initiative Inklusives Frauenhaus Schifferstadt

Andreas Klamm

Neuhofen, Rhein-Pfalz-Kreis, 14. Februar 2026

 

Offizieller Link zur Quelle

Der vollständige Text der Resolution in den Amtssprachen der Vereinten Nationen (einschließlich Deutsch) kann über das digitale Archiv der UN abgerufen werden:

UN Digital Library: https://digitallibrary.un.org/record/264359

Direktlink zum PDF (Deutsch): Resolution A/RES/53/144

Offizielle Quellen-Links zum ICCPR

Der ICCPR ist einer der wichtigsten völkerrechtlich bindenden Verträge. Sie können den vollständigen Text über folgende offizielle Stellen beziehen:

UN Treaty Collection (Originaltext): https://treaties.un.org/

OHCHR (UN-Hochkommissariat für Menschenrechte): Volltext des ICCPR

Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), die eine der tragenden Säulen für Ihr Engagement in Schifferstadt darstellt.

Offizielle Quellen-Links zur Istanbul-Konvention

Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats. Deutschland hat sie am 1. Februar 2018 ratifiziert, womit sie in Deutschland in den Rang eines Bundesgesetzes erhoben wurde.

Volltext beim Europarat (Amtssprachen): Council of Europe Treaty Series - No. 210

Link: https://edoc.coe.int/en/violence-against-women/11898-convention-on-preventing-and-combating-violence-against-women-and-domestic-violence-instanbul-convention.html

 

 

Offizielle Erläuterungen (BMFSFJ): Die Istanbul-Konvention auf Deutsch

 

Warum die Istanbul-Konvention für Schifferstadt entscheidend ist

Artikel 23 (Schutzunterkünfte): Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsstaaten, eine angemessene Anzahl von sicheren, leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Dass der Rhein-Pfalz-Kreis bisher kein eigenes Frauenhaus hat, steht im direkten Widerspruch zu dieser Verpflichtung.

Artikel 4 (Grundrechte/Gleichstellung): Ähnlich wie im ICCPR wird hier ein Diskriminierungsverbot festgeschrieben. Für Schifferstadt bedeutet dies: Die Hilfe muss allen Frauen ohne Diskriminierung offenstehen, was die Forderung nach Barrierefreiheit (für Frauen mit Behinderungen) rechtlich untermauert.

Prävention und Schutz: Die Konvention verlangt einen ganzheitlichen Ansatz. Ein Frauenhaus ist demnach nicht nur ein Gebäude, sondern Teil einer staatlichen Gesamtstrategie zur Beseitigung von Gewalt.

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