Faktenblatt Versorgung von Frauen im Rhein-Pfalz-Kreis
FAKTENBLATT: Frauenhaus-Versorgung im Rhein-Pfalz-Kreis
Status Quo, Bedarfsanalyse und völkerrechtliche Verpflichtung
1. Die Ausgangslage
Der
Rhein-Pfalz-Kreis ist mit ca. 155.000 Einwohnern
einer der bevölkerungsreichsten Landkreise in Rheinland-Pfalz. Trotz der Größe
und der steigenden Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt verfügt der
Landkreis über keine eigene Schutzeinrichtung für
Frauen und deren Kinder.
2. Bedarfsanalyse (Soll vs. Ist)
Die
Istanbul-Konvention (völkerrechtlicher Vertrag des
Europarats) definiert klare Mindeststandards für den Schutz von Frauen vor
Gewalt.
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Kategorie |
Berechnungsgrundlage |
Wert für Rhein-Pfalz-Kreis |
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Einwohnerzahl |
Aktueller Stand |
155.000 |
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Soll-Bedarf |
1 Familienplatz pro 10.000 EW |
~16 Plätze |
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Ist-Bestand |
Vorhandene Plätze im Kreis |
0 Plätze |
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Versorgungsquote |
Verhältnis Ist zu Soll |
0 % |
Kernproblem: Die Mitversorgung durch die Städte Ludwigshafen, Speyer und
Frankenthal ist faktisch erschöpft. Diese Einrichtungen müssen aufgrund von
Überbelegung jährlich hunderte Frauen abweisen.
3. Warum Schifferstadt als Standort?
Das Projekt „Frauenhaus
Schifferstadt“ adressiert die Versorgungslücke strategisch:
·
Infrastruktur: Hervorragende Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn-Knotenpunkt), was
die Erreichbarkeit für Frauen aus dem gesamten Kreis (Nord/Süd) sichert.
·
Anonymität: Die Stadtgröße bietet Schutz und Anonymität, während
gleichzeitig eine gute soziale Infrastruktur (Schulen, Ärzte, Behörden) für die
betroffenen Kinder und Frauen vorhanden ist.
·
Dezentralisierung: Ein eigenes Haus reduziert die Abhängigkeit von den ohnehin
belasteten Oberzentren.
4. Rechtliche und Politische Argumente
·
Völkerrechtliche Bindung: Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland
unmittelbar geltendes Recht. Die mangelnde Bereitstellung von Schutzplätzen
stellt ein Defizit in der staatlichen Schutzpflicht dar.
·
Folgekosten: Fehlende Schutzplätze führen oft zu Polizeieinsätzen,
Langzeitarbeitslosigkeit durch Traumata und höheren Kosten in der Jugendhilfe.
Präventiver Schutz ist wirtschaftlich nachhaltiger.
·
Landesförderung: Das Land Rheinland-Pfalz (MFFKI) hat den Ausbau der
Frauenhausstruktur priorisiert. Ein konkretes Projekt in Schifferstadt ist förderfähig.
5. Forderungen des Projekts
1.
Bereitstellung von Mitteln für eine Machbarkeitsstudie und
Standortplanung in Schifferstadt.
2.
Aufnahme von Verhandlungen mit dem Land RLP zur anteiligen
Finanzierung.
3.
Schließung der Versorgungslücke von 16 Plätzen bis zum Jahr 2030.
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Andreas Klamm
Mitglied des Kreistags
Rhein-Pfalz-Kreis
Initiator Frauenhaus
Schifferstadt
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Tel. 0621 5867 8054
E-Mail: andreasklamm@hotmail.com
Web-Seite: www.andreasklamm.de/frauenhausschifferstadt


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