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Öffentliche Proklamation Initiative Inklusives Frauenhaus Schifferstadt

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  Öffentliche Proklamation Für das Recht auf Schutz, Sicherheit und Gleichberechtigung im Rhein-Pfalz-Kreis Initiative Inklusives Frauenhaus Schifferstadt   Präambel Angesichts der fortbestehenden Schutzlücke im Rhein-Pfalz-Kreis – dem einzigen Landkreis in Rheinland-Pfalz ohne eigenes Frauenhaus – und unter Berufung auf die unteilbaren Menschenrechte, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und der UN-Resolution 53/144 niedergelegt sind, erklären wir: I. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Wir mahnen die Einhaltung von Artikel 6 (Recht auf Leben) und Artikel 7 (Verbot von Folter oder grausamer, unmenschlicher Behandlung) des ICCPR an. Gewalt gegen Frauen und Kinder im häuslichen Raum ist eine Form der grausamen und unmenschlichen Behandlung. Der Staat ist verpflichtet, Schutzstrukturen wie ein Frauenhaus vorzuhalten, um das Recht auf Leben und die physische Integrität der Betroffenen aktiv zu gewährleiste...

Ein Schutzraum für die Würde: Warum Schifferstadt ein inklusives Frauenhaus braucht

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Ein Schutzraum für die Würde: Warum Schifferstadt ein inklusives Frauenhaus braucht   Ein Kommentar von Andreas Klamm   Ludwigshafen/Schifferstadt/Rhein-Pfalz-Kreis – Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Sie ist ein Bruch mit den Menschenrechten, ein Versagen unserer Gesellschaft und – im Falle des Rhein-Pfalz-Kreises – ein völkerrechtliches Defizit, das wir nicht länger schweigend hinnehmen dürfen. Es ist Zeit für ein klares Signal: Wir brauchen ein eigenes, inklusives Frauenhaus in Schifferstadt.   Seit Jahrzehnten setze ich mich als Journalist, Autor, Schriftsteller und Aktivist für den Frieden, Soziales und die Menschenrechte ein. Doch Frieden beginnt nicht erst bei internationalen Verträgen; er beginnt in den eigenen vier Wänden. Wenn Frauen und ihre Kinder dort Todesangst ausstehen müssen, ist unser Rechtsstaat gefordert.   Das völkerrechtliche Defizit vor unserer Haustür Die Istanbul-Konvention, ein völkerrechtlich bindender Vertrag, ...

Frauenhaus Schifferstadt Entwurf einer Satzung

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Satzung   -         Entwurf einer Satzung für den Verein in Gründung: -         Frauenhaus Schifferstadt (in Gründung e. V.) Satzung des Vereins „Frauenhaus Schifferstadt e. V.“   § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen „Frauenhaus Schifferstadt e. V.“ . Er hat seinen Sitz in Schifferstadt . Er soll in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Ludwigshafen am Rhein) eingetragen werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.   § 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Hinterbliebene von Kriegsopfern und Kriegsteilnehmern, Opfer von Straftaten sowie die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:   Den Bau und Betrieb eines Frauenhauses in S...

Modellzeichnungen Frauenhaus Schifferstadt

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 Modellzeichnungen Frauenhaus Schifferstadt Erste Modellzeichnungen und Entwürfe für das Frauenhaus Schifferstadt in Planung Stand: Februar 2026 Außenansicht, Modell, Entwurf No. 1, Frauenhaus Schifferstadt Außenansicht, Modell, Entwurf No. 2, Frauenhaus Schifferstadt Innenansicht, Modell zu Entwurf No. 1, Frauenhaus Schifferstadt Modelle, Entwürfe für die Planung eines Frauenhaus Schifferstadt, 16 Plätze für Frauen, davon 3 Inklusions-Plätze für behinderte Frauuen mit Assistenzhunden, barrierefrei nach DIN 18040-2 als bundesweites Leuchturm-Projekt für Schifferstadt und den Rhein-Pfalz-Kreis. Gesamt-Investionsbedarf, gerundet 5,20 Millionen Euro. 

Faktenblatt Versorgung von Frauen im Rhein-Pfalz-Kreis

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  FAKTENBLATT: Frauenhaus-Versorgung im Rhein-Pfalz-Kreis Status Quo, Bedarfsanalyse und völkerrechtliche Verpflichtung 1. Die Ausgangslage Der Rhein-Pfalz-Kreis ist mit ca. 155.000 Einwohnern einer der bevölkerungsreichsten Landkreise in Rheinland-Pfalz. Trotz der Größe und der steigenden Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt verfügt der Landkreis über keine eigene Schutzeinrichtung für Frauen und deren Kinder. 2. Bedarfsanalyse (Soll vs. Ist) Die Istanbul-Konvention (völkerrechtlicher Vertrag des Europarats) definiert klare Mindeststandards für den Schutz von Frauen vor Gewalt. Kategorie Berechnungsgrundlage Wert für Rhein-Pfalz-Kreis Einwohnerzahl Aktueller Stand 155.000 Soll-Bedarf 1 Familienplatz pro 10.000 EW ~16 Plätze Ist-Bestand Vorhandene Plätze im Kreis 0 Plätze Versorgungsquote Verhältnis Ist zu ...